GFP Handels GesmbH Zentrale
Passauerstraße 24
A-4070 Eferding
Kein Kundenkontakt vor Ort.
GFP Handels GesmbH Büro Deutschland
Seligenstädter Str. 107
D-63073 Offenbach
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Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall. 1. Dauer der Garantie: Gewächshäuser Rahmen und Konstruktion Über den gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch hinaus gewähren wir Ihnen 15 Jahre Garantie auf die Konstruktion, sowie die Aluminium-Rahmenteile gemäß nachstehenden Bedingungen: Die Garantiezeit beginnt jeweils mit dem Tag der Lieferung, der durch den Kaufbeleg, wie Rechnung, Lieferschein oder das Anlieferprotokoll des Dienstleisters der Zustellung nachzuweisen ist. Hohlkammerscheiben aus Polycarbonat Garantiedauer: Lichtdurchlässigkeit: Bruchbeständigkeit: Materialersatz: Gültigkeit: Details der Herstellergarantie: Hochbeete und Frühbeetaufsätze Dauer und Beginn der Garantie: Die Garantie für unsere Hochbeete wird für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Metallgerätehäuser und Geräteschränke Dauer und Beginn der Garantie: Die Garantie für unsere Metallprodukte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. 2. Voraussetzungen für die Garantie:
3. Inhalt und Umfang der Garantie: Die Garantie erstreckt sich auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind.
4. Einschränkungen der Garantie: Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, welche zurückzuführen sind auf: Für Gummi- und Kunststoffteile gilt nur die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. 5. Sonstiges: Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist A-4070 EFERDING. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte.
Ausschluss:
Die Garantiezeit bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Transportschäden, sowie auf Umweltschäden durch Hagel, Wind oder Schneelast, ferner nicht auf Schäden, die infolge Nichtbeachtung der Montageanleitung und nicht normgemäßer Installation, Verwendung von Nicht-Originalmaterialien, mechanische Beschädigungen, Einfluss von Chemikalien, Naturkatastrophen und anderweitige gewaltsame Einwirkungen entstanden sind. Der Hersteller haftet nicht für indirekte Folge- und Vermögensschäden. Durch die Instandsetzung wird die Garantiezeit nicht erneuert oder verlängert.
Über Art und Weise der Regulierung von Garantieansprüchen behält sich der Hersteller das Entscheidungsrecht vor. Bei Garantieanspruch, Störungen oder Ersatzteilbedarf wenden Sie sich bitte an unsere Serviceabteilung.
Das Dach Ihres Gewächshauses ist in den Wintermonaten von Schnee und Eis zu befreien!
Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung der Hohlkammerscheiben und beträgt 10 Jahre.
Laut Herstellergarantie garantieren wir unseren Käufern, dass die von unserem Lieferanten hergestellten Hohlkammerscheiben (HKS) in der Ausführung „longlife“ während der Garantiezeit folgende Eigenschaften aufweisen:
Die UV-geschützte Oberfläche behält ihre Lichtdurchlässigkeit. Der Verlust des Lichttransmissionsgrades auf der gesamten Plattenbreite ist nach Ablauf von
10 Jahren nach Lieferung nicht höher als 8 % (acht) gemäß Norm ASTM D 1003 (gemessen am durchschnittlichen Mittelwert über die gesamte Plattenbreite) im Vergleich mit dem Originalmuster.
Während der Garantiedauer führt Hagelschlag nicht zu Bruch. Bruch durch Hagelschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn bei einem simulierten Hageltest 20
mm dicke, künstliche Hagelkörner mit einer Geschwindigkeit von 21 m/sec auf die UV-geschützte Elementoberfläche geschossen werden und dabei die Oberflächen durchschlagen werden.
Die Herstellergarantie gilt nur bei Verkauf und Installation der Ware innerhalb von Europa.
Die exakten Details der Herstellergarantie auch in Bezug auf die Regelung der Ersatzleistung, Garantievoraussetzung, Haftungsausschluß etc. entnehmen Sie bitte dem Garantie-Datenblatt unseres Lieferanten. Dieses senden wir Ihnen auf Wunsch gerne per Email zu. Kontaktieren Sie dazu bei Bedarf bitte unsere Serviceabteilung. Danke!
Die Garantie erstreckt sich auf das Verformen der Aluminiumteile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.
Für Frühbeetaufsätze gelten die Garantiebedingungen der Gewächshäuser!
Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein.
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