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Carport – Baugenehmigung und Gesetz – Österreich, Deutschland, Schweiz 2025

Ein Carport bietet einen guten Schutz für Ihr Fahrzeug vor Regen, Sonne und Schnee. Er bringt deutlich weniger Aufwand mit sich als der Bau einer Garage, ist kostengünstiger und schneller im Aufbau. Allerdings gibt es rechtliche Grundlagen, die erfüllt sein müssen, wenn Sie einen Carport bauen möchten. Je nach Land und Bundesland unterliegt der Bau einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Punkte in Bezug auf die Baugenehmigung.

Carport Baugenehmigung und Gesetz: Rechtliche Grundlagen

Es gibt keine einheitlichen Gesetze in Bezug auf die Baugenehmigung eines Carports. In Deutschland legen die Bundesländer diese Vorgaben für sich fest. Die Landesbauordnung bildet hierfür die wichtigste Grundlage. Dazu kommt, dass in den Kommunen zusätzliche Auflagen bestehen können, zum Beispiel in Bezug auf das Ortsbild oder den Brandschutz.

Aus diesem Grund ist es, wenn Sie in Deutschland einen Carport bauen möchten, direkt in der Kommune nach den Vorgaben zu fragen.

Bauvorschriften in verschiedenen Bundesländern in Deutschland

In der nachfolgenden Tabelle können Sie nachsehen, wie die grundsätzlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland sind – auch in Bezug auf genehmigungsfreie Carport-Konstruktionen, deren maximale Größen und Abstände:

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BundeslandGesetzliche GrundlageVorgaben
Baden-WürttembergLBO-BW Art. 50, 1Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
BayernBayBo Art. 57, 1Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
BerlinBauO, Art. 61Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
BrandenburgBbgBO, §61, 1cNicht notwendig ist eine Genehmigung bei überdachten Stellplätzen, die unter 150 Quadratmetern sind und nur ein Stockwerk haben.
BremenBremLBO §61Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
HamburgHBauO §60Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
HessenHBO §55Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern.
Mecklenburg-VorpommernLbauO M-V, §61Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
NiedersachsenNbauO, §60Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 30 Quadratmetern.
Nordrhein-WestfalenBauO NRW §62Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
Rheinland-PfalzLbauO, §62Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über 3,2 Meter.
SaarlandLBO §61Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 36 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
SachsenSächsBO §61Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
Sachsen-AnhaltBauO LSA §60Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 50 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.
Schleswig-HolsteinLBO §69, 1Eine Genehmigung ist notwendig ab einer mittleren Wandhöhe von 2,75 Metern und einer Neigung des Daches von mehr als 45 Grad.
ThüringenThürBO, §60, 1Eine Genehmigung ist notwendig ab einer Größe von 40 Quadratmetern und einer Wandhöhe über drei Meter.

Die Übersicht macht deutlich, dass in den meisten Bundesländern ein Carport mit 30 Quadratmetern und einer Höhe von drei Metern nicht genehmigungspflichtig ist. Dennoch ist es zu empfehlen, das Vorhaben anzuzeigen. Dadurch erfahren Sie, welche Vorgaben in Ihrer Gemeinde oder Stadt gelten und können prüfen, inwieweit Ihr Vorhaben diese erfüllt.

Bauvorschriften in der Schweiz und Österreich

Auch in den Nachbarländern Deutschlands gibt es einige Bauvorschriften, wenn Sie einen Carport errichten möchten.

Vorgaben in der Schweiz

In der Schweiz dürfen Sie einen Carport nur dann bauen, wenn Sie über die notwendige Genehmigung verfügen. Welche Forderungen dafür gestellt werden, entscheiden die einzelnen Kantone. Es ist nicht erlaubt, einen Carport ohne Genehmigung zu bauen. Zudem muss sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um einen Platz für das Auto handelt und keine Zweckentfremdung zum Einsatz kommt.

Sie haben die Aufgabe nachzuweisen, dass der geplante Platz für den Carport eine ausreichende Größe vorweist. Durch das Fundament möchten die Kantone sicherstellen, dass der Carport auf einem festen Untergrund steht. Sie als Antragstellender sind dafür verantwortlich, dass dieser Untergrund auch gegossen wird. Nur dann können Sie die Zusage auch erhalten.

Wichtig: Bauen Sie in der Schweiz einen Carport, ohne vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben, wird die Genehmigung normalerweise nicht im Nachhinein erteilt. Stattdessen ist ein Rückbau notwendig.

Vorgaben in Österreich

Ähnlich wie in der Schweiz werden auch in Österreich die Vorgaben für den Bau von Carports durch die einzelnen Bundesländer festgelegt und können variieren. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • Bauvorhaben, die bewilligungsfrei sind und nicht angezeigt werden müssen
  • Bauvorhaben, die angezeigt werden müssen
  • Bauvorhaben, die bewilligt werden müssen

Die Empfehlung lautet, dass Sie sich in der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde informieren, welche Vorgaben in Ihrem Bundesland gelten. So nehmen verschiedene Punkte Einfluss darauf, ob eine Genehmigung notwendig ist, oder nicht:

  • Wie groß soll Ihr Carport werden?
  • Welche Wandhöhe ist geplant?
  • Wird der Carport nahe der Grundstücksgrenze gebaut?

Einige Bundesländer verzichten auf die Genehmigungspflicht, haben aber eine Anzeigepflicht. Das heißt, Sie müssen die zuständige Behörde darüber informieren, dass Sie einen Carport bauen möchten.

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie unterschiedliche die Vorgaben in den einzelnen Bundesländern sind, finden Sie nachfolgend eine kleine Zusammenfassung:

  • Burgenland: Im Burgenland darf ein Carport mit einer Grundfläche von bis zu 20 Quadratmetern ohne Genehmigung gebaut werden. Allerdings muss der Bau gemeldet werden.
  • Salzburg und Tirol: In Salzburg darf ein Carport gar nicht ohne Baugenehmigung gebaut werden – unabhängig von der Größe.
  • Steiermark: In der Steiermark besteht ebenfalls nur eine Informationspflicht, wenn der Carport eine Größe von 40 Quadratmetern nicht überschreitet.
  • Vorarlberg: Auch wenn Sie einen Carport in Vorarlberg bauen möchten, unterliegen Sie der Anzeigepflicht. Eine Baugenehmigung müssen Sie dann einholen, wenn die geplante Höhe über 3,5 m und die Grundfläche über 25 Quadratmetern liegt.

Die Übersicht zeigt, dass es immer sinnvoll ist, sich vor dem Bau und den weiteren Planungen beim Bauamt zu informieren.

Standortwahl auf dem Grundstück

Damit Sie den passenden Standort auf Ihrem Grundstück für den Carport finden, sind einige Punkte besonders wichtig:

 

  • Zugang: Achten Sie darauf, dass der Zugang und die Zufahrt zum Carport zu jeder Jahreszeit einfach möglich sind.
  • Sonneneinstrahlung: Damit sich Ihr Fahrzeug nicht zu sehr erhitzt, achten Sie auf die Himmelsrichtungen.
  • Boden: Ein Carport sollte immer auf einem stabilen Untergrund stehen. Optimal ist es, hier einen festen Untergrund zu gießen. Achten Sie bei der Standort-Auswahl auf die Beschaffenheit des Bodens.
  • Optische Integration: Carports gibt es heute in verschiedenen Ausführungen und Optik. Wählen Sie den Standort so aus, dass er optisch zu Ihrem Haus und der Aufteilung des Grundstücks passt.

Sie können den Carport auch an einer oder mehreren Seiten durch einen Sichtschutz verschließen.

Kosten und Gebühren im Genehmigungsprozess

Die Höhe der Kosten für den Genehmigungsprozess bei einem Carport sind abhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben und welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind. Die Baugenehmigung selbst bringt im Durchschnitt Kosten zwischen 50 und 150 Euro mit sich. Allerdings kann es notwendig sein, beglaubigte Unterlagen oder auch Auszüge einzureichen, die Sie erst auf Nachfrage aus dem Liegenschaftskataster erhalten. Hier können weitere Kosten anfallen.

Benötigen Sie eine Genehmigung, sollten Sie daher grundsätzlich damit rechnen, etwa ein Prozent der Carport-Kosten noch zusätzlich zahlen zu müssen.

Häufige Ablehnungsgründe und Lösungen

Wenn Sie einen Antrag auf Baugenehmigung für einen Carport stellen, kann es zu einer Ablehnung kommen. Die häufigsten Ablehnungsgründe sowie mögliche Lösungen sind:

  • Der Bau soll zu nah an der Grundstücksgrenze erfolgen

Der Schutz des Grundstückes Ihres Nachbarn steht mit im Vordergrund. Damit es hier nicht zu Problemen kommt, werden Anträge mit einem Bau, der zu nah an der Grundstücksgrenze ist, abgelehnt.

Lösung: Fragen Sie Ihre Nachbarn um Erlaubnis und lassen Sie sich diese schriftlich geben. Reichen Sie diese schriftliche Bestätigung dann bei der zuständigen Behörde ein.

  • Die Umgebung oder das Stadtbild werden gestört

In einigen Fällen kann es sein, dass Sie eine Ablehnung erhalten, weil sich der Carport optisch nicht in die Umgebung oder das Stadtbild einfügt. Eine Stadt oder Gemeinde kann Vorgaben festlegen, die sich auf die Optik und Größe des Carports beziehen.

Lösung: Informieren Sie sich über die Gründe für die Ablehnung und fordern Sie eine Übersicht über die notwendigen Vorgaben an. Diese können Sie dann bei der Auswahl des passenden Carports berücksichtigen.

  • Die Verkehrssicherheit wird beeinflusst

Wird bei der Prüfung Ihres Antrags festgestellt, dass der Bau die Verkehrssicherheit beeinflusst, kann eine Ablehnung erfolgen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Carport die Sicht auf die Straße einschränkt.

Lösung: Prüfen Sie nach, inwieweit Sie den Platz für den Carport anders auswählen oder ein Carport-Modell wählen können, das eine bessere Sicht ermöglicht. Die schlichten Modelle aus Aluminium von GFP sind hier eine gute Variante.

  • Die Brandschutzvorgaben sind nicht erfüllt

Eventuell erhalten Sie eine Ablehnung, da Ihr Vorhaben die Brandschutzvorgaben der Stadt oder Gemeinde nicht erfüllt.

Lösung: Wenden Sie sich direkt an das zuständige Amt und erkundigen Sie sich, wo die Schwächen bei Ihrem Bauvorhaben liegen. Informieren Sie sich dann, wie Sie die Baupläne anpassen können, damit die Brandschutzvorgaben erfüllt sind.

Bei einer Ablehnung können Sie prüfen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen. Hier können Sie unterschiedliche Ansätze verfolgen, wie:

  • Belegen Sie, dass weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht die Möglichkeit besteht, die Vorgaben komplett einzuhalten.
  • Weisen Sie nach, dass sich durch Ihren Carport das Ortsbild verbessert.
  • Stellen Sie eine Begründung zusammen, warum Sie auf einen überdachten Stellplatz angewiesen sind. Eine mögliche Begründung ist eine vorliegende Behinderung.
  • Belegen Sie, dass Ihr Grundstück über topografische Besonderheiten verfügt, die eine andere Standortwahl nicht möglich machen.

Sie erhöhen den Erfolg, wenn Sie eine besonders ausführliche Begründung zusammenstellen und diese auch durch Bauzeichnungen, Lagepläne oder aber schriftliche Stellungnahmen von betroffenen Personen unterstreichen.

FAQ zur Baugenehmigung eines Carports

Wie groß kann ein Carport sein ohne Baugenehmigung?

Wie groß ein Carport ohne Baugenehmigung sein darf, ist abhängig von Ihrem Wohnort und dem Land. Allerdings erlauben in Deutschland die meisten Bundesländer einen Carport mit einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Höhe von drei Metern ohne eine Baugenehmigung.

Welchen Abstand muss ein Carport zum Nachbargrundstück haben?

Der Abstand des Carports zum Nachbargrundstück sollte bei wenigstens drei Metern liegen. Möchten Sie den Carport näher zum Nachbarn bauen, holen Sie sich unbedingt dessen schriftliches Einverständnis ein.

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